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Wichtige Veränderungen im Badealltag
19.08.2021
Neue Regelungen im Badealltag des Aaseebad Ibbenbüren –  Veränderungen gelten ab Freitag, 20.08.2021
Ab Freitag, den 20.08.2021 tritt die neue Landesverordnung NRW in Kraft und damit einhergehend neue Regelungen im Badealltag des Aaseebad Ibbenbüren:
  • Die 3G-Formel gilt weiterhin als Einlasskriterium eines jeden Badegastes. Kleinkinder sind von dieser Regelung befreit.
  • Schülerinnen und Schüler (ab 15 Jahre) gelten ab Freitag mit dem Vorzeigen eines offiziellen Schülerausweises als getestet. Liegt dem Besucher kein Schülerausweis vor, muss ein Testzeugnis vorgelegt werden. Schulkinder unter 15 Jahre benötigen keinen Nachweis.
  • Laut Landesverordnung NRW ist keine Kontaktdatenerfassung notwendig. Dementsprechend entfällt die Maßnahme vor Ort auch die Luca-App ist nicht mehr notwendig
  • Eine Besucherobergrenze entfällt. Das Aaseebad wird je nach den Rahmenbedingungen (Wetter, Abstandseinhaltung, Kapazität) eine zulässige maximale Auslastung festlegen. Die eine Einhaltung der Abstandseinhaltung voraussetzt.
Grundsätzlich gilt weiterhin die AHA-Formel. Die Mund- und Nasenschutzpflicht gilt auf der kompletten Anlage. (Die Masken- und Nasenschutzpflicht entfällt in Bezug auf die Nutzung von Wasserfläche/Becken)
Auf unserer Startseite haben wir einen Live-Counter installiert. Der Live-Counter ist mit unserer Kasse synchronisiert und zeigt Ihnen die aktuelle Besucherauslastung an!